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Umwandlung der Rechtsform mit Bollag Advokatur & Notariat

​- Einzelfirma in GmbH umwandeln

- Einzelfirma in AG umwandeln

- GmbH in AG umwandeln

- AG in GmbH umwandeln

- Personengesellschaft in Kapitalgesellschaft umwandeln

Bei Bollag Advokatur & Notariat beraten wir Sie gerne zur idealen Rechtsform für Ihr Unternehmen und bieten massgeschneiderte Lösungen für die Umwandlung der Rechtsform Ihres Unternehmens. Egal, ob Sie Ihre GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in eine AG (Aktiengesellschaft) umwandeln, Ihre AG in eine GmbH transformieren oder Ihre Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft in eine GmbH / AG überführen möchten, unser Expertenteam begleitet Sie durch den gesamten Prozess mit persönlicher und fachkundiger Beratung.

Persönliche Rechtsberatung zu fairen und transparenten Konditionen

Unsere spezialisierten Anwälte und Notare begleiten Sie durch jeden Schritt des Umwandlungsprozesses. Unsere persönliche Beratung stellt sicher, dass alle Ihre Fragen umfassend beantwortet werden. Vor Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie eine Offerte für den Umwandlungsprozess inklusive Beurkundungsgebühren. Für besonders komplexe Fälle informieren wir Sie im Voraus über den zusätzlichen Beratungsbedarf, um eine transparente und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

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Unser Service umfasst die Vorbereitung aller notwendigen Dokumente und die Abstimmung mit dem Revisor sowie die Anmeldung beim Handelsregister.
 

Dank Kombination von Anwaltskanzlei und Notariat können wir Ihnen einen Rundum-Service anbieten und eine effiziente und kostengünstige Betreuung gewährleisten. 

Umwandlung einer GmbH in eine AG

Die Umwandlung von GmbH in AG bietet verschiedene Vorteile, wie erhöhte Kreditwürdigkeit, erleichterten Zugang zu Kapitalmärkten und eine breitere Aktionärsbasis. Die Aktionäre sind im Unterschied zu den Gesellschaftern einer GmbH nicht im Handelsregisterauszug ersichtlich, was zu höherer Anonymität der Gesellschafter führt. Zudem wird das Unternehmensimage oft als professioneller wahrgenommen, was zu neuen Geschäftsmöglichkeiten führen kann.

Wir stellen sicher, dass Ihre AG alle kapitalbezogenen Anforderungen erfüllt. Obwohl wir standardmässig von einer Bar-Kapitalerhöhung ausgehen, sind wir offen für qualifizierte Formen der Kapitalerhöhung wie beispielsweise der Kapitalerhöhung durch Verrechnung oder Umwandlung von Eigenkapital und passen unsere Dienstleistungen entsprechend Ihren Bedürfnissen an.

Der Umwandlungsprozess

Die Sicherstellung der kapitalbezogenen Anforderungen (falls nötig mit Kapitalerhöhung) einer AG kann gleichzeitig mit der Umwandlung Ihrer Gesellschaft durchgeführt werden. In der Regel besteht der Umwandlungsprozess aus den folgenden Schritten: 

  • Festlegung des neuen Firmennamens, Höhe des neuen Kapitals, der Gesellschafter, der Verwaltungsräte und weiterer Änderungen;

  • Bei Barerhöhung: Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank;

  • Erstellen einer Zwischenbilanz falls ordentlicher Abschluss mehr als 6 Monate zurückliegt;

  • Vorbereitung der Unterlagen zur Kapitalerhöhung und Umwandlung inkl. neuer Statuten;

  • Miteinbezug des Revisors für Prüfungsbericht/Prüfungsbestätigung

  • Durchführung der Gesellschafterversammlung und Geschäftsführerversammlung zur Kapitalerhöhung;

  • Durchführung der Gesellschafterversammlung zur Umwandlung (kann am selben Tag stattfinden);

  • Einreichung der öffentlichen Urkunden, neuen Statuten, Anmeldung und weiterer Beilagen beim Handelsregister,

Umwandlung einer AG in eine GmbH

In einigen Fällen kann die Umwandlung einer AG in eine GmbH besser zur Grösse und Struktur des Unternehmens passen. Kleinere Unternehmen oder Familienunternehmen bevorzugen möglicherweise die Flexibilität und Einfachheit einer GmbH. Zudem bietet die GmbH mehr Möglichkeiten mit Bezug auf statutarische Treuepflichten, Nachschusspflichten oder weiteren Nebenpflichten der Gesellschafter. 

Der Umwandlungsprozess

In der Regel besteht der Umwandlungsprozess einer AG in eine GmbH aus den folgenden Schritten: 

  • Festlegung des neuen Firmennamens, Höhe des neuen Kapitals, der Gesellschafter, der Verwaltungsräte und weiterer Änderungen;

  • Erstellen einer Zwischenbilanz falls ordentlicher Abschluss mehr als 6 Monate zurückliegt;

  • Vorbereitung der Unterlagen zur Kapitalerhöhung und Umwandlung inkl. neuer Statuten;

  • Miteinbezug des Revisors für Prüfungsbericht/Prüfungsbestätigung

  • Durchführung der Generalversammlung zur allfälligen Kapitalherabsetzung und zur Umwandlung (kann am selben Tag stattfinden);

  • Einreichung der öffentlichen Urkunden, neuen Statuten, Anmeldung und weiterer Beilagen beim Handelsregister.

Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Die Umwandlung einer Personengesellschaft (wie z.B. ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft) in eine Kapitalgesellschaft (wie z.B. eine GmbH oder AG) erfolgt häufig aufgrund des Wachstums des Unternehmens bzw. des unternehmerischen Risikos. Einer der bedeutendsten Unterschiede zwischen den Unternehmensformen ist die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Personengesellschaften im Unterschied zu den Kapitalgesellschaften. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zu überführen.

Ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann als Sacheinlage mit Verrechnung in eine neu zu gründende AG oder GmbH eingebracht werden. Dazu ist eine Unternehmensbilanz zu erstellen, woraus die zu verrechnende Forderung des Gründers ersichtlich ist. Der Umwandlungsprozess entspricht der Gründung einer AG oder GmbH mit Sacheinlage.

Kollektivgesellschaften und im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen können durch die sogenannten Vermögensübertragung in eine AG oder GmbH eingebracht werden. Dazu ist ein Übertragungsvertrag samt Bilanz zu erstellen.
 
Weiter ist es möglich die Kollektivgesellschaft in eine AG oder GmbH umzuwandeln. Dazu ist der oben beschriebene Prozess entsprechend zu durchlaufen. 

Warum Bollag Advokatur & Notariat wählen?

Bei Bollag Legal profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung, erstklassigen massgeschneiderten Lösungen und einer transparenten Preisgestaltung ohne versteckte Kosten.

Können während des Umwandlungsprozesses Geschäftsaktivitäten fortgesetzt werden?

Ja, in den meisten Fällen können Ihre Geschäftsaktivitäten während des Umwandlungsprozesses normal weitergeführt werden. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen auf Ihren täglichen Betrieb so gering wie möglich zu halten.

Wie lange dauert der Umwandlungsprozess?

Die Dauer des Umwandlungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Komplexität des Falles und der Schnelligkeit von externen Stellen (wie Banken) und Behörden. Im Durchschnitt kann man mit einem Zeitraum von 2-6 Wochen rechnen.

Gibt es steuerliche Auswirkungen bei der Umwandlung einer Unternehmensform?

Ja, die Umwandlung einer Unternehmensform kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist wichtig, diese im Voraus zu verstehen und zu planen. Wir arbeiten eng mit Steuerexperten zusammen, um sicherzustellen, dass Sie bestens informiert und vorbereitet sind.

Wie werden die Kosten für eine Unternehmensumwandlung berechnet?

Die Kosten einer Unternehmensumwandlung werden auf Basis eines transparenten Pauschalpreises berechnet, der auf den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens basiert. Dieser Ansatz stellt sicher, dass es keine unerwarteten Kosten gibt.

Ihre Anwälte 

Dr. iur. Jacob Bollag

Dr. iur. Jacob Bollag
Rechtsanwalt 

Christian Blättler.

Christian Blättler
Rechtsanwalt & Notar

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Form

Bollag Advokatur & Notariat

Unter Altstadt 10, 6300 Zug

E-Mail: info@bollaglegal.ch

Telefon: +41 41 729 08 70

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

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