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Maximale Begünstigung des überlebenden Ehegatten 

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie sich die Ehegatten in einem Ehe- und Erbvertrag gegenseitig im Todesfall begünstigen können.

Stirbt eine Ehegatte findet eine güterrechtlichen Auseinandersetzung statt, bei welcher die Güter zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Die Errungenschaft, d.h. insbesondere was die Ehegatten gemeinsam während der Ehe erwirtschaftet haben, wird grundsätzlich hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Das heisst, dass die eine Hälfte dem überlebenden Ehegatten zusteht, während die andere Hälfte den Erben des verstorbenen Ehegatten zugute kommt. Die Ehegatten können in einem Ehevertrag jedoch vereinbaren, dass der Vorschlag im Todesfall des einen Ehegatten vollständig dem überlebenden Ehegatten zugute kommen soll.

In einem Erbvertrag kann der überlebende Ehegatte entweder dadurch begünstigt werden, dass die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt werden und der überlebende Ehegatte dadurch mehr erhält oder der überlebende Ehegatte die Nutzniessung auf drei Viertel der Erbschaft erhält und einen Viertel zu unbeschränktem Eigentum. 

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Der Vorschlag aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung soll
Erbvertraglich

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